IGeL-Leistungen beim Frauenarzt: Welche sind wirklich sinnvoll?

SCHWANGERSCHAFT, Wissen

Isabelle Jänchen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen aus eigener Tasche bezahlen. Doch welche gibt es, welche sind wirklich sinnvoll und was gilt es bei der Entscheidung zu beachten?

Medizinisch notwendige Leistungen werden von der Krankenkasse im Regelfall übernommen. Sofern kein akuter Behandlungsbedarf besteht, tragen Versicherte die Kosten für die sogenannten IGeL-Leistungen selbst. Wir geben einen Überblick über sämtliche zusätzliche Leitungen für Frauen und Schwangere.

Bei welchen IGeL -Leistungen muss ich zuzahlen?

Bei einem auffäligen Mammographiebefund wird Brustultraschall als eine Kassenleistung durchgeführt. ©gettyimages

Ultraschalluntersuchung und Mammografie-Screening der Brust

Bei Frauen ab 30 Jahren wird ein Mal pro Jahr der Bereich zwischen Schlüsselbein, Brustbein und Achselhöhle inklusive der Brüste abgetastet. Hierbei wird nach Verhärtungen, Knoten, Rötungen oder auffälligen Lymphknoten gesucht. Diese einmalige Untersuchung wird pro Jahr ein Mal von den Kassen übernommen.

Für gesunde Frauen ist ein Ultraschall der Brüste eine IGeL-Leistung. Bei Frauen zwischen 50-69 Jahren sowie Frauen jeden Alters mit besonders dichtem Brustgewebe wird ein Ultraschall ein Mal alle zwei Jahre übernommen.

Frauen zwischen 50-69 haben ebenso Anspruch auf das so genannte Mammografie-Screening, das zusätzlich zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung von den Kassen übernommen wird. Allerdings wird diese Röntgenuntersuchung bei den Ärzten ebenso als IGeL-Leistung angeboten.

Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke

Zur Früherkennung von Krebs ist bei Frauen ab einem Altern von 20 Jahren ein jährliches Abtasten in der regulären Untersuchung beim Frauenarzt enthalten. Ärzte bieten darüber hinaus Ultraschalluntersuchung an. Sofern ein konkreter Verdacht besteht, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, andernfalls muss die Patienten die Kosten selbst tragen.

ThinPrep-Test (Dünnschichtzytologie)

Der ThinPrep-Test, auch Dünnschicht-Zythlogie genannt, ist eine Methode, um Zellen aus dem Gebärmutterhalt besser sichtbar zu machen.

HPV- Test

Der HPV-Abstrich ist die Untersuchung auf humane Papillomaviren. Diese Viren erhöhen das Risiko an Gebärmutterhals zu erkranken.
Dieser Test wird ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen.  HPV-Infektionen treten sehr häufig auch bei Frauen unter 30 Jahren auf, allerdings heilen diese in den meisten Fällen eigenständig und verschwinden nach etwa 1,5 bis 2 Jahren.

Bei Frauen ab 20 Jahren wird ein Mal im Jahr ein so genannter PAP-Test (benannt nach dem griechischen Arzt Papanicolaou) als Abstrich entnommen. Sofern dieser auffällig ist, wird der HPV Abstrich von den Krankenkassen übernommen. Gesunde Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können sich alle drei Jahre auf Kassenleistung für einen HPV-Test entscheiden, allerdings entfällt in diesem Fall der Anspruch auf jährliche von den Krankenkassen bezahlte Krebsvorsorgekontrollen.

Chlamydientest

Chlamydien Infektionen verlaufen meist symptomlos. Sie kommen häufiger vor bei Frauen mit oft wechselnden Sexualpartnern. Ab 25 Jahren ist der Urintest eine IGeL-Leistung. Eine Chlamydieninfektion kann unentdeckt aufgrund der Verklebung der Eileiter zur Unfruchtbarkeit führen.

Test auf sexuell übertragbare Infektionen

Hierbei geht es um eine Untersuchung auf HIV, Syphillis oder Tripper (Gonorrhoe). Sofern außerhalb der Schwangerschaft macht eine Untersuchung hier nur Sinn, sofern ein ernsthafter Verdacht vorliegt.

Hormon-sowie Vitaminanalysen

Auch hier besteht nur eine Empfehlung auf eine Untersuchung, sofern unerklärliche Symptome wie Haarverlust, permanente Erschöpfungszustände oder auch ein unerfüllter Kinderwunsch vorliegen.

IGel-Leistungen während der Schwangerschaft

Antikörpertests auf Infektionen/Blutuntersuchungen

Ebenso gibt es während der Schwangerschaft zusätzliche Untersuchungen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Hier ist es sinnvoll sich auf Infektionen testen zu lassen, die gefährlich für das Baby werden können. Dabei geht es mitunter um einen Test auf Streptokokken, Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie oder Windpocken.

Abstrich auf Streptokokken

Bei Streptokokken handelt es sich um Bakterien, die bei zahlreichen Frauen in der Scheide, speziell auf dem Damm vorkommen. Frauen können damit beschwerdefrei leben. Sofern eine Mutter während der Schwangerschaft positiv auf Streptokokken getestet wird, wird ihr allerdings umgehend ein Antiobiotikum verabreicht. Eine Infizierung des Babys im Geburtskanal kann nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes führen. Diese Untersuchung findet, sofern man sich für sie entscheidet, zwischen der 35. – 37. Schwangerschaftswoche statt.

Ersttrimestertest/Nackentransparenz-Messung

In der 11.-14. Lebenswoche kann anhand einer speziellen Ultraschalluntersuchung und Blutwerten eine Risikoeinschätzung für eine angeborene Erkrankung (z. B. Chromosomenanomalie) des Kindes gegeben werden. In diesem Fall besteht keine Therapiemöglichkeit sondern allein der Abbruch der Schwangerschaft.

Ultraschall

Während der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben. Sofern der Verdacht einer Entwicklungsstörung oder Fehlbildung besteht übernehmen die Kassen die Kosten für die Behandlung. Wenn das Baby gesund ist muss jeder weitere Ultraschall selbst bezahlt werden.

3D/4D Ultraschall

Keine medizinische Untersuchung, vielmehr geht es hier um „Babyfernsehen“. Detaillierte Gesichtszüge des Ungeboreren lassen sich in 4D Aufnahmen bestaunen und sind ganz sicher eine schöne Erinnerung!

Was sollte man bei der Entscheidung für eine IGeL-Leistung bedenken?

Nicht überrumpeln lassen und sich Zeit nehmen, sich vorher genau zu informieren! ©Charles/Unsplash

Sofern man sich für eine IGeL-Leistung entscheidet ist es wichtig, sich vorher genaue Gedanken darüber zu machen. In keinem Fall sollte man sich von seinem Arzt überrumpeln lassen.

Wichtige Fragen sind: Birgt die Untersuchung Risiken und gibt es Studien zur Wirksamkeit? Wie gehe ich mit einem „positiven“ Test um?
Selbstverständlich soll man sich zusätzlich darüber informieren, was genau bei der Untersuchung gemacht wird. Auch lohnt es sich einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt abzuschliessen.
Die Preise können von Arzt zu Arzt schwanken, obwohl es eine Gebührenordnung gibt.
Auch ist ein Anruf bei der Krankenkasse empfehlenswert. In einigen Fällen zeigen sich Krankenkassen kolant und übernehmen sogar einen kleinen Teil des Betrags.


Fazit

Es ist nochmals wichtig zu erwähnen, dass im Normalfall alle medizinisch erforderlichen Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Untersuchungen für die man sich darüber hinaus entscheiden kann, können mitunter Verunsicherung auslösen. Ebenso können sie unnötige Behandlungsmaßnahmen mit sich bringen.

In jedem Fall lohnt es sich, sich genau zu informieren, ggfl. Meinungen mehrerer Ärzte einzuholen und sich Rat im Familien- und Freundeskreis zu suchen.

Teaser/Sliderimage: Getty

Unsere Magazine

LUNA NR. 93

BACK TO SCHOOL

Coole Trend-Looks für den Schulstart: Lässiger Streetstyle, French Chic mit Twist, New Denim & Country... Plus: Accessoires mit Wow-Effekt

Zum Jahresabo
Blick ins Heft

LUNA MUM NR. 52

LET'S GET COSY

Maternity Trends für den Herbst: Kleider, Jacken, Blazer, Leder & Kuscheliges für Babys...

Zum Jahresabo
Blick ins Heft