Schwanger: Wann sage ich es meinem Arbeitgeber?

Job, MUM, SCHWANGERSCHAFT, Wissen

Eigentlich eine tolle Nachricht: Wir bekommen ein Baby! Aber leider nicht für alle. Gerade der Arbeitgeber muss nicht immer positiv reagieren. Verständlich, verliert er doch in absehbarer Zeit eine Mitarbeiterin – zumindest für eine gewisse Zeit. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, den Arbeitgeber zu informieren?

Wann sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?

Der Zeitpunkt, wann du deinem Chef erklärst dass du schwanger bist ist natürlich abhängig von eurem Verhältnis. In der Regel sollte man den Arbeitgeber jedoch spätestens nach 12 Wochen informieren. Dann kann man davon ausgehen, dass die Schwangerschaft stabil ist. Zudem ist es immer besser, den Vorgesetzten zu einem Zeitpunkt zu informieren, wo der veränderte Zustand noch nicht ganz so offensichtlich ist. Wichtig ist auch zuerst den Chef oder die Chefin zu informieren und erst danach die Kollegen. Wenn es sich nämlich über „Flurfunk“ herum spricht, ohne dass der Vorgesetzte offiziell informiert ist, ist das keine gute Basis für ein Gespräch.

Wenn du eine Beschäftigung ausübst, die die Schwangerschaft gefährden könnte, solltest du nicht die 12 Wochen abwarten sondern deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, am besten direkt wenn du vom Arzt die Bestätigung gekommen hast. Denn dann greift sofort das Mutterschutzgesetz und es kann eventuell auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Wie sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?

Nicht alle Vorgesetzten reagieren auf die freudige Nachricht positiv. Immerhin verlieren sie eine Mitarbeiterin (zumindest auf Zeit) und müssen, bis du wieder zurück bist aus der Elternzeit, für Ersatz sorgen. All das macht deinem Vorgesetzten erst einmal Arbeit und, je nach Struktur und Größe der Firma, auch Probleme. Gerade darum ist es wichtig, dass du dich auf das Gespräch vorbereitest. Wichtig ist dem Vorgesetzten zu vermitteln: Sie können sich auf mich verlassen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Darunter fallen auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Hausangestellte oder Heimarbeiterinnen. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch darauf, genauso wie Frauen, die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden oder in der Probezeit. Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Schülerinnen und Praktikantinnen, wenn ihre Ausbildungsstelle Ort und Zeit der Ausbildung verpflichtend vorgibt. Das Mutterschutzgesetz gilt allerdings nicht für Selbstständige, Freiberuflerinnen, Hausfrauen und Adoptivmütter. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen, die ein Baby erwarten, gelten wiederum die besonderen Regeln des Beamtenrechts.


Ab wann gilt das Mutterschutzgesetz?

Sobald du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin erfahren hat, muss er dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen, die die Einhaltung der im MuSchG vorgesehenen Schutzvorschriften für Schwangere kontrolliert.

Wann sollte man ein weiteres Gespräch suchen?

Drei bis vier Monate vor dem letzten Arbeitstag ist ein zweites Gespräch sinnvoll, in dem du detailliert über die Babypause und deinen Wiedereinstieg danach sprechen kannst: Wann hast du vor an deinen Arbeitsplatz zurück zu kommen und für wie viele Stunden? In größeren Unternehmen ist es sinnvoll sich bereits vor dem Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten in der Personalabteilung zu erkundigen, welche Arbeitszeitmodelle für Eltern möglich sind. Auch Fragen ob es Home-Office, Jobsharing oder Teilzeitmodelle gibt, kannst du dort klären. Hilfreich ist auch Kollegen zu fragen, die bereits Kinder haben, welche Erfahrungen sie gemacht haben und was sie im Rückblick vielleicht anders machen würden. Wichtig ist, dass das was für deinen Wiedereinstieg und die Arbeitszeiten danach ausgehandelt wurde im Anschluss auch schriftlich fixiert wird.

Was solltest du im Gespräch mit deinem Vorgesetzten vermeiden?

Auch wenn ihr vielleicht ein sehr kollegiales Verhältnis habt, solltest du dich im Gespräch mit deinem Vorgesetzten an die Fakten halten. Welchen Kinderwagen du kaufen möchtest und wie unsicher du dir vielleicht noch darüber bist, wie du mit Baby alles wuppen wirst sind Themen, die du dir hier verkneifen solltest. Beschränke dich rein auf deine Pläne für die Elternzeit und den Wiedereinstieg und bleib in dem Gespräch möglichst sachlich. Es ist deine Chance deinem Chef noch einmal zu verdeutlichen, dass du verantwortungsbewusst bist und strukturiert handelst. Wie die Zeit mit Baby tatsächlich laufen wird und ob du vielleicht sogar die Elternzeit noch einmal verlängern willst oder aus privaten Gründen sogar musst, das kannst du immer noch klären wenn es soweit ist.

Kann mein Chef von mir fordern, im Mutterschutz zu arbeiten?

Im Normalfall verabschiedet sich die werdende Mutter sechs Wochen vor der Geburt des Kindes in den Mutterschutz. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Wenn du noch ein Projekt zum Abschluss bringen möchtest, kannst du dies deinem Chef oder deiner Chefin vorschlagen. Hier solltest du abwägen, wie du dich fühlst, ob du dir die Belastung zutraust und wie du alles rund um die Geburt organisiert bekommst trotz Arbeit. Der Arbeitgeber darf übrigens im umgekehrten Fall nicht von dir verlangen, dass du ihm weiterhin zur Verfügung stehst über die Mutterschutzphase hinaus. Wenn du gerade eine Umschulung machst ist auch hier die Weiterführung bis in den gesetzlichen Mutterschutz hinaus möglich. Solltest du feststellen, dass es gesundheitlich doch eine zu große Belastung ist, kannst du deine Entscheidung widerrufen.

Bild: Gettyimages

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